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WeedWatch

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise für Website, App, Adminbereich, Push-Benachrichtigungen und API.

Stand: 17. Juni 2026

Kurzfassung

WeedWatch zeigt Cannabis-Apotheken, Produktdaten, Preise und Verfügbarkeit an. WeedWatch verkauft keine Arzneimittel, nimmt keine Bestellungen entgegen und ersetzt keine medizinische Beratung. Personenbezogene Daten entstehen vor allem bei App-Login, Favoriten, Watchlist, Push-Benachrichtigungen, Admin-Zugriffen und technischen Serverlogs.

Verantwortlicher

Verantwortlich ist der im Impressum genannte Diensteanbieter. Dort findest du Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten.

Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung erfolgt je nach Funktion auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn Funktionen eines Nutzerkontos bereitgestellt werden, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Betrieb, Sicherheit, Missbrauchsschutz und Fehleranalyse, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bei freiwilligen Einwilligungen, zum Beispiel Push-Benachrichtigungen.

Welche Daten verarbeitet WeedWatch?

  • Technische Zugriffsdaten: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene URL, Statuscode, User-Agent, Referrer soweit vom Server/Proxy erfasst.
  • App- und Konto-Daten: Login-ID/E-Mail, Nutzer-ID, Passwort-Hash, App-Version, Geräte-/Plattformangaben soweit für Login, Sync und Support nötig.
  • Nutzungsdaten in der App: Favoriten, Bewertungen, Notizen, Mischungen, Watchlist, Push-Einstellungen und vergleichbare App-Funktionen.
  • Push-Daten: Device-Token, Plattform, zuletzt gesehen, abonnierte Ereignisse wie neue Sorten, Preisänderungen oder Verfügbarkeitsänderungen.
  • Admin-Daten: Admin-Login/API-Key im Browser, technische Admin-Aktionen, Diagnoseinformationen und Sicherheitslogs.
  • Öffentliche Apotheken-/Produktdaten: Name, Stadt, Website, Angebote, Preise, Verfügbarkeit, Quelle und Sync-Zeitpunkt. Diese Daten beziehen sich überwiegend auf Apotheken und Produkte, nicht auf private Nutzer.

Zwecke der Verarbeitung

Die Daten werden verarbeitet, um Katalog, Vergleich, Apothekenübersicht, App-Funktionen, Favoriten, Watchlist, Push-Hinweise, Login, Synchronisierung, Fehleranalyse, Sicherheit und Missbrauchsschutz bereitzustellen.

Push-Benachrichtigungen

Push wird nur genutzt, wenn du die Funktion in App oder Browser aktivierst. Du kannst Push jederzeit in der App, im Browser oder über die Betriebssystemeinstellungen deaktivieren. Ohne gültiges Push-Token kann WeedWatch keine Push-Nachricht an dein Gerät senden.

Cookies und LocalStorage

WeedWatch nutzt derzeit nach eigenem Stand technisch notwendige lokale Speicherung, zum Beispiel API-Basis, ausgewählte Apotheke, Admin-Key im Adminbereich und App-Session. Ein Tracking- oder Marketing-Cookie-Banner ist nur nötig, wenn nicht notwendige Dienste wie Analytics, Werbepixel oder externe Trackingdienste eingebaut werden. Details stehen im Cookie-Hinweis.

Empfänger und Dienstleister

Daten können durch Hosting, Serverbetrieb, Datenbank, Push-Dienstleister, Fehleranalyse und technische Wartung verarbeitet werden. Konkrete Dienstleister müssen vom Betreiber final ergänzt werden, zum Beispiel Hoster, Firebase/FCM oder E-Mail-Dienst.

Speicherdauer

Daten werden nur solange gespeichert, wie sie für die jeweilige Funktion, Sicherheit, Nachweisbarkeit oder gesetzliche Pflichten nötig sind. Nutzerkontodaten bleiben grundsätzlich bis zur Löschung des Kontos gespeichert. Serverlogs sollten regelmäßig begrenzt und gelöscht werden.

Deine Rechte

Du hast im Rahmen der DSGVO Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf erteilter Einwilligungen. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Hinweis zur finalen Prüfung

Diese Erklärung ist projektbezogen für WeedWatch vorbereitet. Betreiberangaben, tatsächliche Dienstleister, Hostingort, Logfristen, Firebase/FCM-Konfiguration und weitere externe Dienste müssen vor Veröffentlichung final geprüft und ergänzt werden.

Rechtlicher Hintergrund

Die Informationspflichten ergeben sich insbesondere aus Art. 13 DSGVO. Für Cookies und vergleichbare Speichertechniken auf Endgeräten ist zusätzlich § 25 TDDDG relevant. Technisch nicht notwendige Cookies oder Tracking-Technologien benötigen nach der Darstellung des BfDI grundsätzlich eine Einwilligung.

Quellen zur Prüfung: dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo, gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html, bfdi.bund.de zu Cookies und Tracking-Technologien.

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